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Gemeindeversammlung

Die Stimmberechtigten sind das oberste Organ der Gemeinde (Legislative). Zu den Stimmberechtigten gehören alle urteilsfähigen Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde Seeberg wohnhaft sind und das 18. Alterjahr zurückgelegt haben.

Der Gemeinderat lädt die Stimmberechtigten mindestens 2x jährlich zu einer Versammlung ein.

  • im ersten Halbjahr um die Rechnung zu beschliessen
  • im zweiten Halbjahr um das Budget der Erfolgsrechnung, die Anlage der obligatorischen sowie den Satz der fakultativen Gemeindesteuern zu beschliessen

Die Traktanden entnehmen Sie bitte jeweils der Publikation im amtlichen Anzeiger sowie dem Informationsblatt zur Gemeindeversammlung, welches im Voraus an alle Haushalte in der Gemeinde Seeberg zugestellt wird.

Gemeindeversammlungen 2022 / 2023

  • Donnerstag, 8. Dezember 2022
  • Dienstag, 13. Juni 2023
  • Donnerstag, 7. Dezember 2023