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Abstimmungen und Wahlen

Wer stimmt, bestimmt!

Nur wer seine politischen Rechte ausübt und wahrnimmt, kann in Sachvorlagen und Wahlen mitbestimmen und mitgestalten. Die eigene Meinungsbildung und das Interesse für das politische, wirtschaftliche und soziale Geschehen in Bund, Kanton und Gemeinde sind wichtig und zentral. Informieren Sie sich, wirken Sie mit und tragen Sie ihren Beitrag zum gemeinschaftlichen Wohl bei, indem Sie unsere Zukunft mitgestalten.

Abstimmungstermine und Wahlen

Die provisorischen Daten für die nächsten Urnengänge für Volksabstimmungen und/oder Wahlen finden Sie auf der Website der Bundeskanzlei.

Stimmabgabe

Abstimmungs- und Wahllokal: Gemeindeverwaltung Seeberg, Unterdorfstrasse 67, 3365 Grasswil

Urnenöffnungszeiten: 10.00 - 11.00 Uhr

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  2. Unterzeichnen Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld.
  3. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmcouvert «Stimm- und Wahlzettel» und kleben Sie dieses zu.
  4. Legen Sie den unterzeichneten Stimmrechtsausweis zusammen mit dem Stimmcouvert in das Antwortwortcouvert, so dass im Fenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung erscheint.
  5. Sie können das Antwortcouvert per Post an die Gemeindeverwaltung Seeberg zustellen (bitte frankieren) oder während den ordentlichen Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung abgeben.

Die briefliche Stimmabgabe hat rechtzeitig zu erfolgen. Der Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung Seeberg wird letztmals am Abstimmungssonntag um 10.00 Uhr geleert. Nach diesem Zeitpunkt ankommende Couvert können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn...

  • ein anderes als das offizielle Antwortcouvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
  • das Antwortcouvert verspätet eintrifft
  • das Stimmcouvert mit offensichtlichen Kennzeichnungen versehen ist
  • das Stimmcouvert per Post zurückgesendet und ungenügend oder nicht frankiert ist

Abstimmungs- und Wahlresultate

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resulate des Kantons finden Sie unter www.sta.be.ch und des Bundes unter www.admin.ch.

Bedingungen / Voraussetzungen

In eidgenössischen und kantonalen Angelegenheiten sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht nach Art. 390 ZGB unter umfassender Beistandschaft stehen, stimmberechtigt. In Gemeindeangelegenheiten sind alle nach kantonalem und eidgenössischen Recht stimmberechtigten Personen, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Seeberg wohnhaft sind, stimmberechtigt. Massgebend ist das Datum der Anmeldung.