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Ersatzwahlen für den Gemeinderat und den Stimmausschuss per 1. Januar 2027 - Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Infolge Rücktrittes von Simone Gerber als Gemeinderätin und Kathrin Allemann als Mitglied des Stimmausschuss per 31. Dezember 2026 werden an der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2026 resp. der Gemeinderatssitzung vom 9. Dezember 2026 Ersatzwahlen stattfinden.

Wahl durch die Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung wählt gemäss Art. 4 Bst. b) OgR die Mitglieder des Gemeinderates.

Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen: Der Wahlvorschlag für das Ratsmitglied ist mittels vorgesehenen Formulars bis spätestens am Montag, 23. November 2026 (Poststempel A-Post oder Abgabe am Schalter der Gemeindeverwaltung bis 17.00 Uhr) bei der Gemeindeverwaltung Seeberg, Unterdorfstrasse 67, 3365 Grasswil einzureichen. Die Wahl durch die Gemeindeversammlung findet am Donnerstag, 3. Dezember 2026 statt.

Wahl durch den Gemeinderat

Der Gemeinderat wählt gemäss Art. 13 OgR die Mitglieder der Kommissionen, soweit nicht die Gemeindeversammlung für die Wahl zuständig ist. Er ist somit zuständig für die Ersatzwahl im Stimmausschuss.

Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen: Der Wahlvorschlag für das Mitglied des Stimmausschusses ist mittels vorgesehenen Formulars bis spätestens am Freitag, 27. November 2026 (Poststempel A-Post oder Abgabe am Schalter der Gemeindeverwaltung bis 11.30 Uhr) bei der Gemeindeverwaltung Seeberg, Unterdorfstrasse 67, 3365 Grasswil einzureichen. Die Wahl durch den Gemeinderat findet am Mittwoch, 9. Dezember 2026 statt.

Wählbarkeit

Für die Wählbarkeit gelten die Voraussetzungen gemäss Art. 46 Abs. 1 OgR. Demnach sind in den Gemeinderat die in der Gemeinde Stimmberechtigten wählbar. In Kommissionen mit Entscheidbefugnis sind die in eidgenössischen Angelegenheiten Stimmberechtigten wählbar.

Wahlvorschläge

Zur Wahl gelangt nur, wer spätestens 10 Tage vor der Wahlversammlung mittels 10 Unterschriften stimmberechtigter Personen vorgeschlagen ist. Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie Familien- und Vornamen, Geburtsjahr und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten. Das Formular für die Einreichung von Wahlvorschlägen kann am Schalter der Gemeindeverwaltung Seeberg bezogen oder hier heruntergeladen werden.

Formular Wahlvorschlag Ersatzwahl Ratsmitglied 2027-2028 [pdf]
Formular Wahlvorschlag Ersatzwahl Mitglied Stimmausschuss 2027-2028

17. September 2026 / Gemeinderat

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