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Zurückschneiden von Bepflanzungen entlang von öffentlichen Strassen

Die Strassenanstösser werden ersucht, Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen zur Verhinderung von Verkehrsgefährdungen bis zum 31. Mai und nötigenfalls im Verlaufe des Jahres, auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden.

Die Informationen bezüglich dem Anpflanzen und Zurückschneiden von Bepflanzungen können dem untenstehenden Merkblatt entnommen werden.

Merkblatt Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen

Gemeinderat Seeberg

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