Gemeindeversammlung vom 09.06.2026
Ordentliche Gemeindeversammlung,
Dienstag, 9. Juni 2026, 19.30 Uhr, in der Kirche Seeberg
Traktanden:
1. Jahresrechnung 2025; Beratung und Genehmigung
Jahresrechnung 2025
2. Schulsozialarbeit, Erhöhung möglicher Stellenetat in Zusammenhang mit Neuorganisation; Beratung und Genehmigung
3. Kreditabrechnung mit Nachkredit zum Verpflichtungskredit der Sanierung Grüttstrasse, Riedtwil; Beratung und Genehmigung
4. Verschiedenes
Die Akten zu den traktandierten Geschäften liegen soweit vorhanden und ergänzend zum Informationsblatt 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung Seeberg öffentlich auf. Sie können zudem soweit möglich unter www.seeberg.ch eingesehen werden. Alle Haushaltungen der Gemeinde Seeberg werden weiter mit einem Informationsblatt bedient.
Gestützt auf Artikel 70 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Seeberg vom 12. Juni 2012 mit Änderung vom 10. Juni 2025 liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung in der Zeit vom 16. Juni 2026 bis und mit 14. Juli 2026 während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Seeberg öffentlich auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden.
Gegen Versammlungsbeschlüsse und gegen Erlasse der Gemeinde kann gemäss Art. 60 ff. VRPG innert 30 Tagen nach der Versammlung beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Oberaargau, Schloss, Städtli 26, 3380 Wangen a.A., Beschwerde geführt werden. Zuständigkeits- und Verfahrensfehler sind an der Gemeindeversammlung sofort zu rügen (Rügepflicht gemäss Art. 49a GG).
Alle interessierten Personen der Gemeinde Seeberg sind zur Versammlung und zum anschliessenden Apéro freundlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle urteilsfähigen Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.
Gemeinderat Seeberg